Immobilienverkauf wegen Todesfall

Was Erben jetzt wissen sollten

Der Tod eines nahen Angehörigen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Neben der Trauer müssen sich Erben häufig mit komplexen rechtlichen und organisatorischen Fragen auseinandersetzen – besonders dann, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört. Ein Immobilienverkauf wegen Todesfall erfordert nicht nur Fingerspitzengefühl, sondern auch Fachwissen, Erfahrung und rechtliche Sicherheit.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf es beim Verkauf einer Immobilie aus dem Nachlass ankommt, welche Schritte wichtig sind und wie Sie typische Fehler vermeiden.

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Das Wichtigste zum Immobilienverkauf nach einem Todesfall

Wenn ein Haus oder eine Wohnung vererbt wird, stehen Erben oft vor vielen offenen Fragen:
Wann darf verkauft werden? Welche Unterlagen werden benötigt? Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

 

Grundsätzlich gilt, dass eine geerbte Immobilie verkauft werden kann, sobald die Erbfolge geklärt ist. Abhängig davon, ob es sich um einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft handelt, unterscheiden sich Ablauf und Anforderungen. Eine frühzeitige Orientierung hilft dabei, emotionale und finanzielle Fehlentscheidungen zu vermeiden.

 Immobilien aus dem Nachlass verkaufen: Die ersten Schritte für Erben

Nach dem Todesfall geht das Eigentum an der Immobilie automatisch auf die Erben über. Dennoch bedeutet das nicht, dass sofort verkauft werden kann. Zunächst sollte geklärt werden:

  • Wer ist rechtmäßiger Erbe?
  • Gibt es mehrere Erben?
  • Bestehen Belastungen oder Verpflichtungen auf der Immobilie?

Gerade in dieser frühen Phase ist es wichtig, strukturiert vorzugehen und sich einen Überblick über die rechtliche und wirtschaftliche Situation zu verschaffen.

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Erbengemeinschaft: gemeinsam entscheiden und Streit vermeiden

Befinden sich mehrere Erben im Nachlass, entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft. Entscheidungen über die Immobilie, insbesondere über einen möglichen Verkauf, müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden.

 

Unterschiedliche Interessen, emotionale Bindungen oder finanzielle Erwartungen führen hier häufig zu Konflikten. Eine neutrale, professionelle Begleitung kann helfen, sachliche Lösungen zu finden, Einigungen herbeizuführen und langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für einen rechtssicheren Verkauf müssen bestimmte Unterlagen vorliegen. Dazu gehören in der Regel:

  • Grundbuchauszug

  • Erbnachweis (z. B. Erbschein oder notarielles Testament)

  • Energieausweis

  • Bauunterlagen und Grundrisse

Ob ein Erbschein zwingend erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Auch hier empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung, um Verzögerungen im Verkaufsprozess zu vermeiden.

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Immobilienbewertung im Erbfall

realistisch und marktgerecht

Ein zentraler Punkt beim Immobilienverkauf aus dem Nachlass ist die richtige Bewertung. Der Verkehrswert bildet die Grundlage für einen marktgerechten Verkaufspreis und ist häufig auch entscheidend für steuerliche Fragen.

 

Ein zu hoch angesetzter Preis führt oft zu langen Vermarktungszeiten, ein zu niedriger Preis kann finanzielle Verluste verursachen oder innerhalb der Erbengemeinschaft für Unmut sorgen. Eine professionelle Wertermittlung schafft Transparenz und Sicherheit für alle Beteiligten.

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Steuern beim Immobilienverkauf nach Todesfall

Auch steuerliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle:

  • Erbschaftssteuer: Ob und in welcher Höhe sie anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad, dem Immobilienwert und den geltenden Freibeträgen ab.
  • Spekulationssteuer: Sie kann relevant werden, wenn die Immobilie innerhalb bestimmter Fristen verkauft wird und nicht selbst genutzt wurde.

Da steuerliche Regelungen komplex sind und sich je nach Situation unterscheiden, sollte dieser Punkt niemals unterschätzt werden.

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Vorbereitung der Immobilie für den Verkauf

Eine geerbte Immobilie befindet sich häufig nicht in einem optimalen Verkaufszustand. Vor der Vermarktung sollten daher folgende Punkte geprüft werden:

  • Technischer und optischer Zustand
  • Bekannte Mängel und deren Offenlegung
  • Sinnvolle, überschaubare Maßnahmen zur Wertsteigerung

Schon kleine Verbesserungen können einen großen Einfluss auf die Wahrnehmung und den erzielbaren Verkaufspreis haben.

Immobilie selbst verkaufen oder Makler beauftragen?

Viele Erben stehen vor der Frage, ob sie den Verkauf selbst durchführen oder professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen sollen. Ein Immobilienverkauf im Erbfall ist oft komplexer als ein klassischer Verkauf.

 

Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt nicht nur die Vermarktung, sondern koordiniert den gesamten Prozess, sorgt für rechtliche Sicherheit, führt Kaufinteressenten professionell und entlastet die Erben – insbesondere in einer emotional schwierigen Zeit.

Rechtssicher verkaufen

Notar, Gewährleistung und Kaufvertrag

Der Verkauf einer Immobilie erfolgt immer über einen notariellen Kaufvertrag. Dabei spielen unter anderem folgende Punkte eine Rolle:

  • Gewährleistungsausschluss bei Erbimmobilien
  • Klare Regelungen zu Übergabe und Haftung
  • Sicherstellung der Finanzierung des Käufers

Eine saubere vertragliche Gestaltung schützt Verkäufer vor späteren rechtlichen Auseinandersetzungen.

So unterstütze ich Sie beim Verkauf im Erbfall

Ursula Kratt Immobilien begleitet Sie im Erbfall persönlich, transparent und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl durch den gesamten Verkaufsprozess. Als erfahrene Immobilienmaklerin mit fundierter Marktkenntnis in Trossingen und Umgebung stehe ich Ihnen in jeder Phase zuverlässig zur Seite.

 

Dabei profitieren Sie von:

 

  • einer strukturierten Vorgehensweise
  • einer realistischen Wertermittlung
  • einer rechtssicheren Abwicklung


einer persönlichen Betreuung von Anfang bis zum Abschluss
Mein Ziel ist es, für alle Beteiligten eine faire, sichere und möglichst stressfreie Lösung zu schaffen.